Die jährlich anfallende Grundsteuer einer Immobilie richtet sich nach dem vom jeweiligen Finanzamt festgesetzten Einheitswert.
Die Höhe der darauf zu entrichtenden Grundsteuer (nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer, die nur einmalig beim Kauf anfällt), wird von der jeweiligen Stadt / Gemeinde über einen von der Stadt / Gemeinde selbst festgelegten Hebesatz ermittelt und ist an die die Stadt / Gemeinde zu zahlen.
Somit ist die Grundsteuer nicht bundeseinheitlich, sondern meist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Im Gegensatz dazu sind in NRW vom Käufer derzeit einmalig 6,5% Grunderwerbsteuer vom notariell beurkundeten Kaufpreis zahlen.
Lediglich im Kaufvertrag ausgewiesenes Inventar ist von der Grunderwerbsteuer befreit.